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Es ist nicht möglich, einen allgemeinen Preis für Übersetzungen festzulegen, da dieser von mehreren Faktoren abhängt:

  • Länge des Textes (Anzahl Wörter / Normzeilen)

  • Komplexität/Schwierigkeit des Originaltextes

  • Sprachkombination

  • technischer Bereich

  • Dringlichkeit/Liefertermin

  • Korrekturlesen / Korrektorat

  • Formatierung erforderlich

Generell lege ich meine Preise sowohl nach der Honorarordnung des Bundesverbandes der Übersetzer und Übersetzer (BDU) als auch nach der jeweils gültigen Fassung des Richtervergütungsgesetzes (JVEG) für Übersetzer und Dolmetscher fest.

Pauschalzahlungen für Übersetzungen von Dokumenten

Eine Ausnahme bilden Standarddokumente, für die ich immer eine Pauschalzahlung empfehle. Dazu gehören:

  • Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden

  • Reisepässe/Personalausweise

  • Bildungszeugnisse/Diplome (Schulzeugnisse/Schulabschlusszeugnisse/Abschlusszeugnisse)

  • Vaterschafts- und Mutterschaftsbestätigungen

  • Führungszeugnisse

  • sonstige Zertifikate und Bescheinigungen

Übersetzungspreise pro Wort/Zeile

Werden beeidigte Übersetzer bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft eingesetzt, beträgt der Preis pro Zeile stets zwischen 1,80 und 2,10 € zzgl. MwSt. pro Zeile, basierend auf dem JVEG (Gerichtsgebühren- und -entschädigungsgesetz). Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.

Während für die Berechnung des juristischen Übersetzungspreises die übliche Zeilenanzahl in der Zielsprache zugrunde gelegt wird, steht es dem Übersetzer frei, seine Preise für andere Auftraggeber/Auftraggeber auf Basis des Original- oder Zieltextes festzulegen und wort- bzw. zeilenweise abzurechnen. Dies kann es dem Kunden erleichtern, ein Angebot auf Basis des Originaltextes, also abgezählter Wörter oder Normzeilen, zu erhalten, da so die Übersetzungskosten im Voraus genau berechnet werden können.

Da sich die Dauer einer Übersetzung in der Regel nicht vorhersagen lässt, rechne ich meine Übersetzungen im Interesse meiner Kunden immer nach Normzeile oder Wort ab, sodass Sie immer ein klares Bild der Übersetzung haben. Kosten. Im Gegensatz zu Übersetzungsdiensten berechne ich für Korrekturlese- oder Lektoratsarbeiten einen Stundensatz.

Niedrigere Preise ohne Einbußen bei der Qualität!

Sind Sie auf der Suche nach einem günstigeren Preis, ohne auf die Qualität der Übersetzung verzichten zu müssen? In einigen Fällen kann sogar dies möglich sein! Hier ist mein persönlicher Tipp:

  • Durch rechtzeitige Auftragserteilung können Sie unnötige Zusatzgebühren für Expressübersetzungen vermeiden.

  • Wenn Sie über ein internes Wörterbuch mit unternehmensspezifischer Fachterminologie verfügen, können Sie es mir zusenden, damit ich weniger Zeit mit Recherchearbeit verbringen und gleichzeitig den unternehmensspezifischen Wortschatz aktiv nutzen und aktualisieren kann.

Honorare für Übersetzer

Für Übersetzungsleistungen im Rahmen von Konferenzen, Seminaren, Tagungen und ähnlichen Veranstaltungen wird in der Regel ein Tageshonorar erhoben. Dies liegt daran, dass Dolmetscher eine umfangreiche und zeitaufwändige Vorbereitung benötigen, um Terminologie und Fachinhalte sowie Dolmetscherfähigkeiten zu erlernen und diese nach der Veranstaltung zu überprüfen. Dieser Zeitraum ist nicht zu unterschätzen und daher in die Berechnung des Tageslohns einzubeziehen.

Wird zur Verhandlung ein vereidigter Übersetzer hinzugezogen, gelten die aktuellen Stundensätze der JVEG, derzeit 85 € zzgl. MwSt. Auch die Fahrtzeit des Übersetzers zum Gericht wird in gleicher Höhe übernommen.

Für die Begleitung zu einer staatlichen Einrichtung, die Teilnahme an Anwalts- und Notarterminen sowie für Arztbesuche berechne ich nicht wie beim Konferenzdolmetschen ein Tageshonorar, sondern Stunden- oder Halbtagessätze.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Honorar nicht nur von der Dauer des Dolmetschauftrags und dem Umfang der erforderlichen Vorbereitung abhängt, sondern auch von der erforderlichen Umgebung und Übersetzungstechnik.

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